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Aufwand und Nutzen des gesetzlichen Hautkrebs-Screenings

Prof. Dr. Matthias Augustin

Jährlich werden in Deutschland etwa siebeneinhalb bis acht Millionen Versicherte gescreent. Diese hohe Zahl bedeutet eine große Chance, Hautkrebs frühzeitig zu erkennen. Ein wesentlicher Aspekt des Screenings ist die Frage, was dabei erkannt wird. Die Daten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung von 2022 zeigen, dass sowohl Basalzellkarzinome (BCC) und Plattenepithelkarzinome (SCC) als auch maligne Melanome und deren Vorstufen identifiziert werden. Ein risikoadaptiertes Screening gibt es derzeit nicht, weshalb alle Personen ab 35 Jahren teilnehmen können, obwohl das Risiko individuell stark variiert. Erfreulicherweise nehmen vor allem Menschen im Alter von 65 bis 85 Jahren regelmäßig an den Untersuchungen teil.

Qualität und Nutzen des Screenings

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Qualität der Untersuchungen. Diese sollten eine Ganzkörperuntersuchung inklusive Schleimhaut und Kopfhaut umfassen. Allerdings gibt es Hinweise darauf, dass bestimmte Körperregionen, wie der Genitalbereich und die Kopfhaut, oft nicht untersucht werden. Besonders bei Hausärzten ist die Quote der Untersuchungen an diesen Stellen niedriger als bei Dermatologen. Seit 2018 wurden über 90 Millionen Untersuchungen durchgeführt, was die Frage nach dem Return on Investment aufwirft.

Die Mortalität bei Melanomen ist trotz steigender Inzidenz stabil geblieben. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat festgelegt, dass der Nutzen eines gesetzlichen Screenings relevant und deutlich größer als der potenzielle Schaden sein muss. Auf der Schadensseite sind die Maßnahmen als vergleichsweise gering eingestuft, da sie nicht invasiv sind. Auf der Nutzenseite wird erwartet, dass das Screening die Mortalität, Morbidität und Therapiefolgen, wie die Lebensqualität, verbessert und die Kosten senkt.

Der GBA hat definiert, dass der Nutzen eines Screenings nicht nur an der Senkung der Mortalität festgemacht werden sollte, sondern auch an der Senkung der Morbidität, der Kosten und der Steigerung der Lebensqualität. Klinisch ist es sinnvoll, Hautkrebs bei Patient*innen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln, da dies kleinere Eingriffe, weniger Therapieaufwand und eine höhere Lebensqualität ermöglicht. Frühzeitige Interventionen sind besonders bei Melanomen wichtig, da die Lebenserwartung stark vom Stadium der Erkrankung abhängt. Frühe Stadien sind einfacher zu operieren und verursachen weniger Belastung und Kosten als fortgeschrittene Stadien.

Diagnosezeitpunkt vorverlegt

Eine Analyse von Daten des Deutschen Roten Kreuzes zeigt, dass Hautkrebs-Screenings den Diagnosezeitpunkt von Melanomen und hellem Hautkrebs signifikant vorverlegen können. Personen, die an einem Screening teilnahmen, wiesen deutlich seltener fortgeschrittene Stadien des Melanoms auf. Konkret hatten 1,25% der gescreenten Personen ein fortgeschrittenes Melanom, verglichen mit 3,67% in der nicht gescreenten Vergleichsgruppe. Auch bei hellem Hautkrebs war der Anteil fortgeschrittener Tumoren geringer.

Diese Vorverlegung des Diagnosezeitpunkts hat nicht nur medizinische, sondern auch ökonomische Vorteile. Die Fallkosten für Melanome, die durch das Screening entdeckt wurden, waren um 47% niedriger als bei Melanomen, die ohne vorheriges Screening diagnostiziert wurden. Auch bei anderen Hautkrebsarten, wie dem Plattenepithelkarzinom, zeigte sich ein ähnlicher, wenn auch weniger ausgeprägter Effekt. Dies bedeutet, dass die durch das Screening entdeckten Fälle kostengünstiger zu behandeln sind, was sowohl für ambulante als auch stationäre Behandlungen gilt.

Kosten-Nutzen-Bilanz positiv

Trotz der Kosten von etwa 170 Mio. € jährlich für Hautkrebs-Screenings in Deutschland, bleibt die Kosten-Nutzen-Bilanz positiv. Zwar zahlt jeder Versicherte etwa 2,70 € pro entdecktem Hautkrebsfall, doch der humanistische Nutzen, wie die verbesserte Lebensqualität durch frühere Diagnose und Behandlung, rechtfertigt diese Ausgaben. Zudem wird diskutiert, das Mindestalter für Screenings von 35 auf 18 Jahre oder sogar auf das Kindesalter zu senken, um der wachsenden Tumorlast zu begegnen.

Die steigende Anzahl von Hautkrebsfällen, insbesondere von hellem Hautkrebs, erfordert ein stärkeres Eingreifen. Zwischen 2009 und 2018 nahm die Häufigkeit von BCC und SCC signifikant zu. Dies stellt Dermatolog*innen vor neue Herausforderungen, da die Versorgungskapazitäten erweitert werden müssen. UV-Schutz bleibt die effektivste Präventionsmaßnahme, doch auch die Qualität der Screenings muss verbessert werden.

Die Weiterentwicklung des Hautkrebs-Screenings ist ein zentrales Ziel der Nationalen Versorgungskonferenz Hautkrebs. Hierbei spielt auch der Einsatz von Künstlicher Intelligenz eine Rolle, um Vorscreenings zu optimieren und Hochrisikopatient*innen gezielt zu identifizieren. Eine solche technologische Unterstützung könnte helfen, die Effizienz der Screenings zu steigern und gleichzeitig die Belastung der Gesundheitssysteme zu reduzieren.

Fazit

Insgesamt zeigt sich, dass das gesetzliche Hautkrebs-Screening in Deutschland eine wichtige Maßnahme zur Früherkennung von Hautkrebs ist. Es bietet die Möglichkeit, die Krankheit in einem frühen Stadium zu erkennen und zu behandeln, was sowohl die Lebensqualität der Patient*innen verbessert als auch die Gesundheitskosten senkt. Die Herausforderung besteht darin, die Qualität der Untersuchungen zu verbessern und das Screening risikoadaptiert zu gestalten, um den größtmöglichen Nutzen zu erzielen.

Dieser Text ist eine KI generierte Zusammenfassung, die von Springer Medizin erstellt, geprüft und nachbearbeitet wurde. Quelle: BAYER/ Spektrum Dermatologie Kongress 2024

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Wirkstoff: Dexpanthenol

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Bepanthen® ANTISEPTISCHE WUNDCREME darf nicht angewendet werden bei Überempfindlichkeit gegen Chlorhexidin, Dexpanthenol oder einen der sonstigen Bestandteile.

Das Arzneimittel darf nicht angewendet werden bei tiefen oder sezernierenden Wunden, Ulcus cruris und unter Verwendung eines Okklusivverbandes.

Kontakt mit Auge, Ohr und Schleimhaut ist zu vermeiden.

Bepanthen® Augen- und Nasensalbe; Bepanthen® Lösung; Bepanthen® Wund- und Heilsalbe darf nicht angewendet werden bei Überempfindlichkeit gegen Dexpanthenol oder einen der sonstigen Bestandteile.

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Überempfindlichkeit gegen Methyl-4-hydroxybenzoat oder Propyl-4-hydroxybenzoat.

Nebenwirkungen:

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Erkrankungen des Immunsystems und Erkrankungen der Haut und des Unterhautzellgewebes:

Allergischen Hautreaktionen wie z.B. Kontaktdermatitis, allergische Dermatitis, Juckreiz, Rötung, Ekzem, Ausschlag, Nesselsucht, Hautreizung und Bläschen.

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Erkrankungen des Immunsystems und Erkrankungen der Haut und des Unterhautzellgewebes:

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Bepanthen® ANTISEPTISCHE WUNDCREME:

Enthält Cetylstearylalkohol. Bitte Packungsbeilage beachten. Kontakt mit Auge, Ohr und Schleimhaut ist zu vermeiden.

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Bayer Vital GmbH, 51368 Leverkusen, Deutschland

Stand: 03/2024

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